Dienstag, 21.07.2026

Kreis Groß-Gerau verbietet Entnahme aus Bächen und Seen wegen andauernder Trockenheit

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Der Kreis Groß-Gerau hat die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen mit sofortiger Wirkung verboten. Die Verfügung, die bis längstens zum 31. Oktober 2026 gilt, reagiert auf anhaltende Trockenheit, stark gesunkene Pegel und abnehmende Grundwasserstände.

Trockenheit und Auswirkungen auf Gewässer

Nach Angaben der Kreisverwaltung sind die Wasserstände in den Gewässern dieses Jahres bereits frühzeitig auf ein sehr niedriges Niveau gefallen. Hitze und fehlender Niederschlag verstärken die Belastung, sodass sich insbesondere für Fische und andere aquatische Organismen bedrohliche Lebensbedingungen ergeben. Auch das Grundwasser zeige eine deutliche Absenkung, eine baldige Besserung sei derzeit nicht absehbar.

Regeln, Ausnahmen und Überwachung

Das Verbot betrifft die Entnahme aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet und ist als Allgemeinverfügung erlassen worden. Ausgenommen sind die Flüsse Rhein und Main, da dort nach Einschätzung der Behörden derzeit noch kleinere Entnahmen vertretbar seien. Ebenfalls ausgenommen sind Kiesgewinnungsseen mit Grundwasseranschluss.

Die Einhaltung der Verfügung wird überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Wassergesetzes. Die maximale Geldbuße kann bis zu 100000 Euro betragen.

Empfehlungen für Haushalte und Gärtner

Der Kreis appelliert an private Wasserentnehmer, die Nutzung von Grundwasser deutlich zu reduzieren. Gärten sollten möglichst morgens bewässert werden, um Verdunstung zu minimieren, und nur die Wurzelzonen sollten gezielt gegossen werden. Maßnahmen wie Hacken, Mulchen und eine geschlossene Vegetationsdecke können helfen, die Verdunstung zu verringern.

Zur Schonung der Vorräte wird empfohlen, auf das Wässern von Rasenflächen zu verzichten, auf das Auffüllen von Pools möglichst zu verzichten und alternative Bewässerungsquellen zu nutzen, zum Beispiel abgegossenes Gemüsewaschwasser für Balkon und Zimmerpflanzen. Poolwasser ist separat über Abwasserkanäle zu entsorgen. Wo dies nicht möglich ist, sollten Betroffene die Untere Wasserbehörde kontaktieren. Neu errichtete Gartenbrunnen sind vorab anzuzeigen.

Die Behörden begründen die Maßnahmen damit, dass eine wasserschonende Nutzung im Alltag dazu beitragen könne, die lebensnotwendigen Grundwasservorräte zu erhalten und damit strengere Auflagen zu vermeiden oder hinauszuzögern.

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