Ab 3. Februar können Betreiber von Spiel und Geschicklichkeitsapparaten in Rüsselsheim am Main die Anmeldung zur Spielapparatesteuer auch online einreichen.
Gegenstand der Steuer
Die Spielapparatesteuer wird auf die Benutzung von Spiel und Geschicklichkeitsapparaten erhoben. Personen oder Unternehmen, die einen Spiel oder Geschicklichkeitsapparat aufstellen, sind verpflichtet, diesen bei der Stadtverwaltung anzumelden. Als Beispiel nennt die Stadt einen Fun4Four Spieltisch.
Anmeldung und weiterführende Informationen
Rückfragen beantwortet der Bereich Steuerangelegenheiten der Stadt Rüsselsheim am Main telefonisch unter 06142 83 2208 oder per E Mail an steuernruesselsheimde. Die neuen Online Angebote und weitere Informationen zur Spielapparatesteuer sind auf der Webseite der Stadt verfügbar: ruesselsheim.de, Bereich Online Dienste. Weitere digitale Angebote sind nach Angaben der Stadt in Vorbereitung.

