Montag, 06.07.2026

Groß-Gerau schränkt nächtlichen Betrieb von Mährobotern ein zum Schutz von Igeln

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Der Landkreis Groß-Gerau hat den Betrieb von Mährobotern in der Nacht und in der Dämmerung untersagt. Die Allgemeinverfügung, die auf einen Kreistagsbeschluss aus dem Juni zurückgeht, schreibt vor, dass Roboter rasenmähen 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang nicht unterwegs sein dürfen. Ausgenommen ist die Stadt Rüsselsheim, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde fällt.

Regelung und Geltungsbereich

Die Verfügung gilt für alle Kommunen im Landkreis Groß-Gerau mit der genannten Ausnahme. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen ihre Geräte entsprechend programmieren, damit sie in der festgelegten Zeitspanne nicht fahren. Hintergrund sind Schutzbelange für dämmerungsaktive und nachtaktive Tiere, die sich in Gärten auf Nahrungssuche aufhalten.

Gefährdung von Igeln und anderen Arten

Igel sind besonders gefährdet, weil sie bei Bedrohung nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Der Bestand des Braunbrustigels geht seit Jahren zurück. Die Internationale Union für die Bewahrung der Natur stuft die Art inzwischen als potenziell gefährdet ein. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz genießen Igel besonderen Schutz, sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Neben Igeln können auch Molche, Kröten, Salamander und andere bodennahe oder nachtaktive Tiere durch rotierende Klingen zu Schaden kommen.

Untersuchungen und Befunde

Untersuchungen zeigen, dass Mähroboter Tiere nicht immer zuverlässig erkennen. Tests des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung ergaben, dass zahlreiche Modelle Igel nicht oder nicht verlässlich als Hindernis erkennen. Auch Prüfungen von Verbraucherschutzorganisationen wiesen bei mehreren Geräten Sicherheitsmängel nach. Besonders kleine Igel mit einem Gewicht von unter 200 Gramm bleiben den Sensoren oft verborgen. Parallel berichten Wildtierauffangstationen vermehrt von durch Mähroboter verletzten Tieren, deren Verletzungen häufig schwerwiegend sind.

Empfehlungen für Gartenbesitzer

Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, Mähroboter entsprechend zu programmieren und Gärten naturnah zu gestalten. Strukturreiche Anlagen wie Hecken, Feldraine und Brachen sind in der Agrarlandschaft seltener geworden, daher gewinnen private Grünflächen an Bedeutung als Ersatzlebensraum. Solche Maßnahmen kommen Igeln, Amphibien, Reptilien und Insekten zugute und reduzieren das Risiko von Zusammenstößen mit Mährobotern.

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