Mit dem Beginn des Frühlings weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß‑Gerau darauf hin, dass in den Wäldern der Region wieder Bärlauch gesammelt werden kann. Zugleich mahnt die Behörde zur Vorsicht, weil Bärlauch leicht mit giftigen Arten verwechselt werden kann und rechtliche sowie naturschutzfachliche Grenzen zu beachten sind.
Sicher unterscheiden
Die Behörde nennt Maiglöckchen und Herbstzeitlose als besonders gefährliche Verwechslungsarten. Wer Bärlauch sammelt, sollte die Pflanzen nur nach sicherer Bestimmung ernten. Ein typisches Erkennungsmerkmal ist der Knoblauchgeruch, der entsteht, wenn die Blätter leicht zerieben werden. Typisch für Bärlauch sind außerdem einzeln gestielte Blätter, die direkt aus dem Boden wachsen, und eine matte Unterseite.
Bestehen Zweifel bei der Bestimmung, rät die Untere Naturschutzbehörde, auf das Sammeln zu verzichten. Die Warnung folgt dem Ziel, Vergiftungen zu vermeiden und die eigene Sicherheit zu gewährleisten.
Rechtliche und naturschutzfachliche Hinweise
Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist das Pflücken von Bärlauch nur für den persönlichen Bedarf und in kleinen Mengen zulässig. Als Orientierungsregel gilt die Handstraußregel: gesammelt werden darf nur so viel, wie sich mit einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen lässt. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pflanzen grundsätzlich untersagt.
Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt außerdem, nur einzelne Blätter pro Pflanze zu entnehmen, um die Bestände zu schonen und eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Diese Hinweise zielen darauf ab, sowohl die Arten vor Ort zu schützen als auch eine verantwortungsvolle Nutzung durch Sammlerinnen und Sammler zu fördern.

