Der Fachdienst Bevölkerungsschutz der Gefahrenabwehr des Kreises Groß Gerau hat einen Informationsflyer zur persönlichen Notfallvorsorge erstellt und an die Kommunen zur Verteilung an alle Haushalte weitergegeben. Ziel ist, Bürgerinnen und Bürgern kompakte Hinweise für den Ernstfall zugänglich zu machen und die Eigenvorsorge zu stärken.
Inhalte des Flyers
Der Flyer verweist auf die Notfallbroschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK und fasst die wichtigsten Informationen zusammen. Per QR Code oder über einen angegebenen Internetlink gelangen Interessierte direkt zur detaillierten Broschüre des BBK. Die dort enthaltenen Hinweise reichen von praktischen Verhaltensempfehlungen bis zu einer Checkliste zur Vorratshaltung.
Zusätzlich listet das Flugblatt wichtige Notrufnummern und Serviceleitungen auf und informiert über die Notfallmeldestellen der Kommunen. Gedruckte Exemplare der BBK Notfallbroschüre sind nach Angaben des Kreises zudem in den Stadt und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Verteilung und Ausnahmen
Die teilnehmenden Kommunen verteilen die Flyer flächendeckend an alle Haushalte, um die Informationen möglichst breit zugänglich zu machen. Ausgenommen von dieser Verteilung sind die Städte und Gemeinden Ginsheim Gustavsburg, Kelsterbach, Rüsselsheim am Main und Trebur. Dort sollen die Einwohnerinnen und Einwohner mit eigenen Broschüren oder auf anderen Wegen informiert werden.
Bedeutung für die Bevölkerung
Die Aktion zielt darauf ab, das Bewusstsein für Selbstschutz in Krisen und Gefahrensituationen zu erhöhen. Eine konsequente persönliche Vorsorge kann nach Ansicht der Behörden dazu beitragen, Risiken zu reduzieren und im Notfall handlungsfähig zu bleiben. Die Verteilung von Informationsmaterial ist ein Baustein, um diese Vorsorge im Alltag zu verankern.
Praktische Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Wer die BBK Notfallbroschüre vollständig lesen möchte, kann dies über den QR Code auf dem Flyer oder über den angegebenen Link tun. Alternativ lassen sich gedruckte Broschüren bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anfordern. Bei Fragen zu lokalen Notfallmeldestellen empfiehlt es sich, direkt die zuständige Verwaltung zu kontaktieren.

