Donnerstag, 22.01.2026

Kind Krank Tage 2025: Wichtige Regelungen, Ansprüche und Planungstipps

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Post für alle, die mehr wissen wollen

Wenn ein Kind krank wird, willst du schnell wissen, wie viele Kinderkrankentage dir 2025 zustehen und wie du sie beantragst. Für 2025 gilt: gesetzlich versicherte Eltern erhalten bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind (Alleinerziehende 30 Tage), maximal jedoch 35 Tage pro Elternteil bei mehreren Kindern.

Dieser Text erklärt kompakt, welche gesetzlichen Regeln hinter den Tagen stehen und wie die praktische Antragstellung funktioniert, damit du in der nächsten Krankheitswoche handlungsfähig bleibst. Erfahre, welche Nachweise du brauchst, wie die Höhe des Kinderkrankengeldes berechnet wird und welche Schritte dir Zeit und Stress sparen.

Kind krank Tage 2025: Gesetzliche Regelungen

Die Regelungen legen fest, wer Anspruch hat, wie viele Arbeitstage pro Kind und Elternteil gewährt werden und welche Nachweise erforderlich sind. Grundlegende Altersgrenzen, Höchstwerte bei mehreren Kindern und die Pflicht zur ärztlichen Bestätigung bestimmen den Anspruch im Jahr 2025.

Voraussetzungen für den Anspruch

Anspruch besteht für gesetzlich Krankenversicherte, die wegen der Betreuung eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können. Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; bei dauerhafter Behinderung gilt der Anspruch unabhängig vom Alter des Kindes.
Der Anspruch greift nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Arbeitnehmer, Selbstständige mit freiwilliger Versicherung und in bestimmten Fällen befristet Beschäftigte können Kinderkrankengeld erhalten, sofern die sonstigen Versicherungsbedingungen erfüllt sind.
Eltern müssen ihre Arbeitsunfähigkeit zur Kinderbetreuung gegenüber Arbeitgeber und Krankenkasse anzeigen. Fehlen besondere tarifliche oder betriebliche Regelungen, gelten die gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen.

Anzahl der Tage pro Kind und Elternteil

Für 2025 erhalten gesetzlich Versicherte pro Kind 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Alleinerziehende haben pro Kind 30 Arbeitstage.
Bei mehreren Kindern gilt eine jährliche Obergrenze: pro Elternteil maximal 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende maximal 70 Tage. Diese Höchstwerte verhindern eine unbegrenzte Inanspruchnahme bei mehreren erkrankten Kindern.
Die Tage beziehen sich auf Arbeitstage, nicht Kalendertage. Gesetzliche Ausnahmen oder zusätzliche betriebliche Vereinbarungen können individuelle Ansprüche verändern; Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sollten geprüft werden.

Ärztliches Attest und Nachweispflichten

In der Regel verlangt die Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes. Die Bescheinigung muss Datum, Diagnose oder allgemeinere Angabe zur Erkrankung sowie die voraussichtliche Dauer der Betreuung enthalten.
Eltern müssen das Attest fristgerecht bei der Krankenkasse einreichen und zugleich den Arbeitgeber informieren. Bei längeren Ausfällen oder wiederholten Fällen kann die Kasse weitere Nachweise verlangen.
Fehlende oder unvollständige Nachweise können zur Ablehnung des Kinderkrankengeldes führen. Deshalb empfiehlt sich eine zeitnahe und vollständige Dokumentation aller Unterlagen.

Antragstellung und praktische Umsetzung

Eltern melden den Betreuungsfall der Krankenkasse, legen die ärztliche Bescheinigung vor und reichen den Antrag auf Kinderkrankengeld ein. Dabei achten sie auf Fristen, erforderliche Formulare und die korrekte Angabe von Arbeitszeiten und versicherten Kindern.

Vorgehen bei der Krankenkasse

Zuerst kontaktiert die Elternteil die zuständige gesetzliche Krankenkasse telefonisch oder per Online-Portal, um das Verfahren abzuklären. Viele Kassen bieten ein spezielles Formular oder ein Online-Formular für das Kinderkrankengeld an; dieses muss vollständig ausgefüllt werden.

Die ärztliche Bescheinigung (Kind-AU) gehört zwingend dazu; sie enthält Diagnose, Zeitraum und Bestätigung, dass eine Betreuung notwendig ist. Manche Kassen akzeptieren eine telefonische Krankschreibung des Kindes, wenn die Ärztin oder der Arzt diese ausstellt.

Eltern sollten Arbeitszeitnachweise bereithalten, insbesondere bei Teilzeit oder variablen Schichten. Bei mehreren beschäftigten Elternteilen entscheidet die Aufteilung der Tage über die Auszahlung; die Kasse prüft die Höchstgrenzen (z. B. 15 Arbeitstage pro Elternteil und Kind in den Sonderjahren).

Auswirkungen auf das Gehalt

Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel einen Teil des Nettoentgelts, meist etwa 90 % des ausgefallenen Nettolohns, wobei genaue Sätze die Krankenkasse bestätigt. Es handelt sich nicht um volles Gehalt; Sozialabgaben werden pauschal berücksichtigt.

Der Anspruch greift erst, wenn gesetzliche Krankengeldvoraussetzungen erfüllt sind, etwa Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse und keine Fortzahlung des Arbeitgebers. Arbeitgeber zahlen meist kein Entgelt weiter, außer tarifliche oder vertragliche Regelungen sehen es vor.

Lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abzüge können variieren; die Krankenkasse stellt Bescheinigungen für die Abrechnung aus. Bei Unsicherheiten nimmt die Elternperson Kontakt zur Personalabteilung oder Steuerberaterin auf, um Nettobelastung und Anspruchsdauer abzuklären.

Tipps zur schnellen Bearbeitung

Eltern scannen oder fotografieren alle Unterlagen sofort nach Ausstellung und laden sie über das Kassenportal hoch. Digitale Einreichung verkürzt Bearbeitungszeiten deutlich gegenüber postalischer Abgabe.

Vollständigkeit vermeidet Rückfragen: Name, Versicherungsnummer, Arbeitszeiten, Zeitraum der Betreuung und die ärztliche Bescheinigung müssen lesbar sein. Wer Fristen einhält, etwa zeitnah nach Beginn der Betreuung, verhindert Rückforderungen.

Bei wiederkehrenden Fällen legt die Person eine Kopie der Kinder-AU und eine Übersicht früherer Anträge bereit. Telefonische Nachfragen sind sinnvoll; dabei notiert sie Datum, Gesprächspartnerin und Ergebnis, um Entscheidungen nachzuverfolgen.

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